Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten, sondern für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten, sondern für die Bereitstellung der erforderlichen Daten.